Gemeinde Ottersweier

Seitenbereiche

  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild
  • wechselbild

Seiteninhalt

Aktuelles aus dem Rathaus

Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln in Baden-Württemberg erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die alten Regeln nicht gut sind. Doch wie wird die neue Grundsteuer berechnet?


Wie wurde die Grundsteuer bisher berechnet?

Die Grundsteuer wurde bisher nach alten Werten von 1964 berechnet. Diese Werte wurden nie neu gemacht. So wurde die Steuer berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Grundsteuerhebesatz = Grundsteuerlast


Der Einheitswert wurde vom Finanzamt bestimmt. Die Grundsteuermesszahl kam von der Bundesregierung, der Hebesatz von der Gemeinde. Die Höhe der Steuer hing vom Einheitswert und den Gebäuden auf dem Grundstück ab.


Warum wurden die neuen Regeln notwendig?

Am 10. April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die alten Regeln nicht gut sind. Alle Grundstücke wurden nach den Werten von 1964 bewertet, obwohl sich die Werte unterschiedlich entwickelt haben. Das Gericht gab der Bundesregierung bis Ende 2019 Zeit, neue Regeln zu machen. Diese gelten ab dem 1. Januar 2025.


Wie wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 berechnet?

Die neuen Regeln sollen angemessener sein. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es das Bundesmodell nutzt oder eigene Regeln aufstellt.
In Baden-Württemberg gibt es eigene Regeln. Hier wird die Grundsteuer nach dem Bodenrichtwert berechnet. Der Bodenrichtwert zeigt den Wert des Bodens pro Quadratmeter an. Für die Berechnung ist es egal, ob auf dem Grundstück Gebäude sind.
So wird die Steuer ab 2025 berechnet:


Ermittlung Grundsteuermessbetrag (Finanzamt):
Bodenrichtwert x Grundstücksgröße x Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag


Ermittlung der Grundsteuer (Gemeinde):
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuerbetrag


Den Bodenrichtwert kann man auf der Website von BORIS Baden-Württemberg hier finden.


Für Grundstücke, auf denen jemand in einem Haus wohnt ist die Messzahl 0,00091. Für alle anderen Grundstücke 0,0013. Das bedeutet, dass die Steuer für bewohnte Grundstücke 30% niedriger ist als für andere Grundstücke. Den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst. In Ottersweier wird der Hebesatz ungefähr 260% sein.


Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Das Ziel ist, dass die Gemeinde nach der Änderung insgesamt nicht mehr verdient. Sie soll aber auch nicht weniger verdienen. Das hat der Gemeinderat am 04.11.2024 festgelegt. Es bedeutet nicht, dass jeder Einzelne gleich viel zahlen wird. Manche zahlen mehr, andere weniger. Große Grundstücke mit kleinen Häusern zahlen mehr, weil sie vorher unterbewertet waren. Wohnungen in großen Häusern zahlen oft weniger.


Zusammengefasst:
Nach der Änderung hängt die Höhe der Grundsteuer von der Größe und Lage des Grundstücks ab. Gebäude auf dem Grundstück zählen dafür nicht mehr.
Am 2. Dezember 2024 wird der Gemeinderat Ottersweier die genauen Hebesätze für die Grundsteuern A und B festlegen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten werden.

Kontakt

Gemeinde

Ottersweier

Kontakt

Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Rathaus
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Termine nur nach Reservierung möglich!

Schriftgröße