Versand der Grundsteuerbescheide 2025
Wie bereits in der letzten Mitteilung zur Grundsteuerreform mitgeteilt, wird in den nächsten Tagen (Kalenderwoche 3) ein Großteil der neuen Grundsteuerbescheide versandt. Diese enthalten unter anderem den zu entrichtenden Steuerbetrag, ebenso wie die Fälligkeit. Für Quartalszahlende ist der erste Zahlungstermin der 15.02.2025, für Jahreszahlende der 01.07.2025.
Falls es Ihnen als Jahreszahler, aufgrund der neuen Steuerhöhe, oder anderen Umständen, nicht möglich sein sollte den Betrag einmal jährlich zu entrichten und Sie deshalb die Steuerlast lieber auf vier Zahlungstermine verteilen möchten, können wir Ihren Zahlungsrhythmus gerne ändern.
Für Fragen zu der Grundsteuerreform empfehlen wir Ihnen die vorausgegangenen Mitteilungen der Gemeinde Ottersweier zu beachten oder die Website des Finanzministeriums des Landes unter folgender Adresse zu besuchen: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu
Sie erreichen uns für die Änderung des Zahlungsrhythmus, ebenso wie für alle weiteren Fragen oder Unklarheiten zur Grundsteuer, die bei Ihnen bestehen telefonisch unter 07223 – 9860-56 oder per E-Mail an steuerveranlagung(@)ottersweier.de.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Reform mit einem erhöhten Nachfragevolumen der Steuerpflichtigen rechnen. Das hat zur Folge, dass sie uns eventuell nicht beim ersten telefonischen Kontaktversuch erreichen können und dass die Bearbeitung der E-Mail-Anfragen länger als gewohnt dauern könnte. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Versand der Hundesteuerbescheide 2025
Neben den Grundsteuerbescheiden werden auch die Hundesteuerbescheide 2025 versandt. Die im letzten Jahr mitversandten Hundesteuermarken haben weiterhin Gültigkeit bis einschließlich 2026. Demzufolge sind den Hundesteuerbescheiden auch keine neuen Hundesteuermarken beigefügt. Die Hundesteuer ist am 01.03.2025 zur Zahlung fällig.
Bei Fragen zur Hundesteuer melden sie sich bitte unter 07223-9860-56 oder steuerveranlagung(@)ottersweier.de .