Gemeinde Ottersweier

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Aktuelles aus dem Rathaus

Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Brandeichenfeld-Nord" mit örtlichen Bauvorschriften und Umweltbericht - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ottersweier hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Brandeichenfeld-Nord“ gefasst. Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
 
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Entwicklung von zwei Gewerbeflächen hinsichtlich der geplanten Umsiedlung und Erweiterung von zwei ortsansässigen Gewerbebetrieben auf den Grundstücken
Flst.-Nr. 6523/1 und 6523/8 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nr. 6523/2, 6523/3 und 6523/9 auf Gemarkung Ottersweier.
 
Der Bereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Brandeichenfeld-Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
 

vom 23. September 2024 bis einschließlich 22. Oktober 2024

im Bürgermeisteramt Ottersweier, Laufer Str. 18, im Flur vor Zimmer 23


 
während der üblichen Sprechzeiten (Öffnungszeiten) ausgelegt.
 
Hierbei besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung.
 
Während der Auslegungsfrist ist der Bebauungsplanentwurf mit den dazugehörigen Anlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Ottersweier (www.ottersweier.de) einsehbar.
 
Auf Anfrage wird der Entwurf auch per E-Mail oder per Post zur Verfügung gestellt.
Kontakt:
Amt 3 – Umwelt, Bauen und Gemeindeentwicklung, Herr Meier
Tel. 07223/9860-27
E-Mail christian.meier@ottersweier.de
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar:
 
- Umweltbericht (Stand 24.07.2024) mit Anlage „Karte Biotoptypen“ (Stand 29.05.2024)
- Artenschutzrechtliche Beurteilung (Stand 07/2024)
- Artenschutzkonzept (Stand 19.07.2024)
- Schallschutzgutachten (Stand 12.07.2024)
- Baugrundgutachten (Stand 19.08.2024)
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Ottersweier, Laufer Str. 18, abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
 
Ottersweier, 20.09.2024
 
 
 
 
Jürgen Pfetzer
Bürgermeister

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77833 Ottersweier

Tel.: 07223 9860-0
Fax: 07223 9860-80

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