Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Brandeichenfeld-Nord“
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange
Der Gemeinderat der Gemeinde Ottersweier hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Brandeichenfeld-Nord“ gefasst. Zudem wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Entwicklung von zwei Gewerbeflächen hinsichtlich der geplanten Umsiedlung und Erweiterung von zwei ortsansässigen Gewerbebetrieben auf den Grundstücken
Flst.-Nr. 6523/1 und 6523/8 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nr. 6523/2, 6523/3 und 6523/9 auf Gemarkung Ottersweier.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen einschließlich der planungsrechtlichen Fest-setzungen sowie der Begründung und die Nachweise der artenschutzrechtlichen Prüfung in der Zeit
vom 15. April 2024 bis einschließlich 17. Mai 2024 im Bürgermeisteramt Ottersweier, Laufer Str. 18, Bauamt, im Flur vor Zimmer 23
während der üblichen Sprechzeiten (Öffnungszeiten) aus. Hierbei besteht Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung.
Ottersweier, 12.04.2024
Jürgen Pfetzer
Bürgermeister