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Ottersweier (Druckversion)

Hatzenweier

Ortsgeschichte von Hatzenweier

Hatzenweier war eine der dreizehn Ortschaften, die zur "Waldgenossenschaft" gehörten. Es war damit genuß- und teilberechtigt am sog. "Hägenich" und am "Windecker Genossenschaftswald" , von denen es bei der Verteilung zu Anfang des 19. Jahunderts einen bestimmten Teil erhielt. Der Ort hieß urkundlich 1366 Hatzenwilre = Weiler des Hatzo. Die Ortsnamenendung "weier" bedeutet "Weiler" (althochdeutsch "wilari", mittelhochdeutsch "wilre").

Ursprünglich ebersteinischer Besitz und windeckisches Lehen kam es um Hatzenweier als Grenzort zu mancherlei Streitigkeiten um obrigkeitliche Rechte und Ansprüche. So beanspruchten zur Zeit des Bauernkrieges (1525) sowohl die Markgrafschaft Baden als auch die kaiserliche Landvogtei Anspruch auf das Gericht über den Ort.

Ortenauer Herrschaftsvertrag

Im Ortenauer Herrschaftsvertrag (1530) wurden die Streitigkeiten dadurch beseitigt, dass der Markgraf alle seine Rechte über Oberhatzenweier an die Landvogtei Ortenau abtrat.

Somit wurde Hatzenweier zum Condominat, denn fortan gehörte der ganze Ort Unterhatzenweier zur Markgrafschaft Baden und zum alten Amt Bühl, Oberhatzenweier dagegen zur kaiserlichen (österreichischen) Landvogtei Ortenau und zwar zum Hauptgericht Achern und dem Untergericht Ottersweier.

Der durch den Ort fließende Sulzbach bildete die Grenze.

Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden wurde Oberhatzenweier zwar auch badisch, gehörte aber nach wie vor zur Gemeinde Ottersweier.

Unterhatzenweier blieb trotz aller politischen Widerwärtigkeiten bis 1935 eigenständige Gemeinde. Erst durch die zum 01.04.1936 wirksame zwangsweise Eingemeindung nach Ottersweier ging die Selbständigkeit verloren.

Stellungnahme von Bürgermeister Metzinger

Bürgermeister Metzinger (Hatzenweier) schrieb in seiner Stellungnahme vom 10.08.1935:

"Die Gemeinde Hatzenweier ist eine selbständige politische Gemeinde und zählt 135 Einwohner. Die Gemeinde hat rund 92 ha Acker und Wiesenfeld und einen Waldbesitz von 56 ha rund. Die Gemeinde Hatzenweier hat wohl ihrer kleinen Einwohnerzahl entsprechend schon Beiträge aufgebracht, welche bezeichnend sind für ihre Gesamtverwaltung.

Im Jahre 1902 baute die Gemeinde ein neues Schul- und Rathaus, was einen Gesamtaufwand von Mk.32.000.- damals ausmachte. Die Gemeinde hat ferner, weil sie eine eigene Kirche nicht besitzt, an den Kirchspielverband Bühl, für die Neuerstellung der heutigen Bühler Stadtkirche eine Zuwendung von Mk. 15.000.- im Jahre 1877 und 1878 geleistet. Also wieder ein Beweis dafür, dass Hatzenweier fremder Hilfe nie bedurfte. Wohl hat Hatzenweier keinen eigenen Friedhof und werden die Verstorbenen bis heute auf dem Bühler Friedhof beigesetzt."

Und weiter hieß es: "Wenn man allerdings trotz unserer Einwände die Eingliederung (nach Ottersweier) verlangen sollte, bittet der Gemeinderat der Gemeinde Hatzenweier aus den dargelegten Gründen, die Gemeinde Hatzenweier dann lieber nach Bühl, als nach Ottersweier einzugemeinden, weil wie angeführt die Gemeinde kirchspielmäßig mit Bühl zusammenhängt und die Verstorbenen der Gemeinde Hatzenweier alle in Bühl auf dem Friedhof beigesetzt sind."

Hatzenweier war bis 1783 ungeteilt Bestandteil der Mutterkirche Ottersweier. Da damals die badischen Ortschaften Breithurst, Neusatz und Waldmatt von Ottersweier abgeteilt wurden, baten die Einwohner von Unterhatzenweier um Einpfaffung in die badische Pfarrei Bühl. Sie wurde gegen Leistung von 15 Gulden jährlich an die Pfarrei, sowie gegen Entrichtung des betreffenden Anteils am Kirchen-, Schul- und Pfarrhausbau auch vollzogen. Nachdem die Ortenau an Baden gefallen (1806) war, hatten die Bewohner der Gemeinde Hatzenweier schon gebeten nach dem näheren Ottersweier eingepfarrt zu werden, es aber nicht verlangen können.

So ist (Unter-) Hatzenweier erst 1936 nach Verlust seiner Selbständigkeit völliger Bestandteil von Ottersweier geworden.

http://ottersweier.de/https://www.ottersweier.de/de/gemeindeinfos/geschichte/hatzenweier